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Transparenz

Informationen zur parlamentarischen Initiative #unbestechlich finden Sie hier

Meine Termine mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern

Entschädigung von Abgeordneten (»Diät«)

Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich eine Entschädigung (genannt »Diät«) in Höhe von derzeit 10.323,29 Euro (Stand: Juli 2022). Dies soll meine Unabhängigkeit als Abgeordneter sicherstellen. Die monatliche Diät ist einkommensteuerpflichtig. Weihnachts- oder Urlaubsgeld bzw. jährliche Sonderzahlungen erhalte ich nicht.

Gesetzliche Grundlage: Artikel 48 GG Absatz 3

Sachmittelpauschale

Für Kosten, die in meinem Bundestagsbüro in Berlin oder für die technische Kommunkationsarbeit im Rahmen des Mandats entstehen, wird mir als Abgeordneter eine so genannte Sachmittelpauschale von jährlich höchstens 12.000 Euro zur Verfügung gestellt. Davon werden beispielsweise die Kosten für Kommunikation, technische Geräte, mandatsbezogene Bücher und Zeitschriften beglichen. Abgeordnete strecken diese Kosten vor und können diese bis zur genannten Höhe bei der Bundestagsverwaltung abrechnen.

Kostenpauschale

Über eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von 4.560,59 im Rahmen der Amtsausstattung werden beispielsweise die laufenden Kosten für die Wahlkreisbüros, Büromaterial, Fahrtkosten in den Wahlkreis sowie meine Unterbringungskosten in Berlin finanziert. 

Reise- und Mobilitätskosten

Alle Abgeordneten erhalten für Reisen im Zusammenhang mit dem Bundestagsmandat eine Bahncard 100 1. Klasse im Wert von 7.010 Euro (Stand Dezember 2021). Kosten für Inlandsflüge können abgerechnet werden, wenn sie im Zuge der parlamentarischen Arbeit entstehen. Für Fahrten innerhalb Berlins steht mir die Fahrbereitschaft des Bundestages zur Verfügung. Gemeinsam mit anderen Abgeordneten setze ich mich dafür ein, daß die Mitarbeitenden der Fahrbereitschaft endlich einen Tarifvertrag erhalten.

Mitarbeitendenpauschale

Für die Bezahlung meiner Mitarbeitenden im Bundestagsbüro sowie in den Wahlkreisbüros stehen als Mitarbeitendenpauschale monatlich 23.205 Euro (April: Juli 2022) zur Verfügung (Bruttosumme Arbeitnehmende). Dieses Geld wird nicht an die Abgeordneten ausgezahlt. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Bundestagsverwaltung.

Zurzeit beschäftige ich…

… in Berlin: zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, zwei Sachbearbeiterinnen

… in Neubrandenburg: eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, ein Bürosachbearbeiter, eine Sachbearbeiterin, zwei studentische Mitarbeitende

Rechtliche Grundlage: § 12 Amtsausstattung Abgeordnetengesetz (AbgG)

Altersversorgung

Abgeordnete, die dem Deutschen Bundestag mindestens ein Jahr angehört haben, erhalten nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament sowie nach Erreichen des 67. Lebensjahres eine  eine Altersentschädigung. Für jedes Jahr im Bundestag nach dem 01.01.2008 erhalten Abgeordnete eine Anwartschaft von 2,5 Prozent der monatlichen Diät, der Höchstsatz der Altersentschädigung beträgt 67,5 Prozent.

Krankenkassenbeiträge

gesetzliche Krankenkasse, Zuschuss

Finanziert durch Erik von Malottki, MdB